‚… bis der Tod euch scheidet‘? – ‚Ja‘

Zwei Buchstaben, ein Wort – und dran hängt manchmal sehr viel Not und Leid.

Die katholische Kirche versteht die Partnerschaft in der Ehe als ein Sakrament. Nicht so von Jesus Christus eingesetzt. Nicht in dieser liturgischen Form von ihm festgemacht. Nein. Der Lebensvollzug ihrer Liebe durch eine Frau und einen Mann macht ihre Ehe zum Sakrament, zum lebendigen Zeichen des Heils, wie Gott es aus Liebe für die Menschen auf dieser Erde will. Die Ehepartner sind durch ihr Leben in treuer Liebe das Sakrament. 

‚Christliche Eheleute halten nicht nur zusammen, weil es ‚vernünftig‘ ist, weil man gefühlsmässig aneinander gebunden oder weil es wegen der Kinder notwendig ist; sie halten zusammen, weil sie auf Gottes unverbrüchliche Liebe als Grund ihrer eigenen Liebe bauen und diese Liebe Gottes in ihrer Ehe nachbilden‘. (Otto Pesch) 

Hoch denkt die Kirche von der Ehe! Sie nimmt ernst, worauf in der Schöpfungsordnung Mann und Frau als liebesfähiges Abbild Gottes ausgerichtet sind. Und wenn die Ehe scheitert? Wenn sie zerbricht? Wenn der Partner oder die Partnerin, oder beide nicht mehr können?

Zum einen verpflichtet das Wort Jesu ‚Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen‘ (Mk10,9) die seelsorgerliche Praxis der Kirche. Zum andern belastet es die Seelsorge auch, da für viele Ehepaare der Bruch ihrer Liebesbeziehung, das zerbrochene Eheversprechen aus verschiedenen Gründen leidvolle Realität wird. Denn die Kirche weiss um ihren Auftrag zum Zeugnis für das verzeihende, heilende Wirken Jesu. 

Was uns überliefert ist, hat Jesus wahrscheinlich über die Ehe in eine Situation hinein gesagt, in der nach damaligem jüdischen Recht einmal mehr davon die Rede war, dass nur Frauen Ehebruch begehen können. Jesus stellte eindeutig klar: Auch Männer können diese Schuld auf sich laden. Jesu Forderung ist kompromisslos. Jesus bezeichnet wie ein Prophet das legale Verhalten der damaligen Männer, den Frauen – aus was für Gründen auch immer – einen Scheidebrief auszuhändigen, als ehebrecherisch. ‚Der Spruch hat kritischen Sinn; er unterscheidet Gottes Willen und Gottes Recht von menschlichem Eigensinn und menschlicher Rechthaberei‘. (Rudolf Pesch) 

Je grösser die Kirche wurde, umso dringlicher wurde es – wie in allen wachsenden Gemeinschaften – für alle geltende Normen zu formulieren. Seit der urchristlichen Zeit durch alle Jahrhunderte hindurch ist in der Kirchengeschichte zu lesen, dass die Kirchenleitung sich immer wieder mit der Frage beschäftigte: Wie gehen wir mit den Gläubigen um, die in der Ehe scheitern? Und durch alle Jahrhunderte wurden immer wieder Wege gesucht, um einerseits die Sicht Jesu zur gelingenden Ehe aufrecht zu erhalten, und um andrerseits Christen mit ihrer zerbrochenen Ehe und einer eventuellen zweiten zivilrechtlich geschlossenen Ehe nicht fallen zu lassen. 

Bis heute gilt: Zivilrechtlich geschiedene Eheleute gehören zur Kirche ganz dazu. Nie werden sie – auch bei einer weiteren zivilrechtlichen Heirat - aus der Kirche ausgeschlossen. Ihnen gilt das Wort Jesu: ‚Kommt zu mir, die ihr schwere Lasten zu tragen habt‘ (Mt 11,28). Den Mitchristen gilt Jesu Wort ebenso: ‚Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein‘ (Joh 8,7). 

Für geschiedene Frauen und Männer gibt es die Möglichkeit, mit der Bistumsleitung abzuklären, ob ihre erste Ehe kirchlich als unerlaubt oder ungültig erklärt und damit annulliert werden kann. Somit würde eine zweite kirchliche Trauung möglich. 

Nach der geltenden Rechtsordnung der katholischen Kirche sind geschiedene und nur zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene nicht explizit vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen. Was für alle Gläubigen gilt, gilt auch für sie: Sie müssen vor Gott und vor ihrem eigenen Gewissen ihre Geschichte der gescheiterten Ehe ernsthaft überdenken. Sie müssen zu ihrer eigenen Schuld daran stehen. Und sie müssen den festen Willen haben, in ihrer neuen Ehe zusammen mit dem Ehepartner/der Ehepartnerin, den Kindern und in die Welt hinein Zeugnis für Gottes treue Liebe zu geben. 

Der Moraltheologe Franz Böckle schrieb im Handbuch zur christlichen Ethik (1993) ‚Der Seelsorger hat keine Dispens oder Genehmigung auszusprechen. Er hat vielmehr im bereiten Anhören und durch kritische Fragen den Ratsuchenden zu einer redlichen Selbstbeurteilung zu verhelfen. Diesem Urteil wird er dann glauben und den Entscheid in der Praxis respektieren.' 

Die Synode 72 des Bistums Basel schreibt:

7.8.1 ‚… Der Christ weiss, dass Glaube und Liebe Kraftquellen sind, aus denen heraus auch schwere Krisen durchgestanden und überwunden werden können. Andererseits gibt es hier, wie in anderen Bereichen des christlichen Lebens, die Möglichkeit des Scheiterns.Die pastorale Hilfe für wiederverheiratete Geschiedene hat beiden Gegebenheiten Rechnung zu tragen. … Ohne die Frage der Wiederheirat theologisch zu lösen und die Zweitehe kirchenrechtlich anerkennen zu wollen, beschränkt sich die pastorale Hilfe einzig darauf, den Betroffenen in bestimmten Einzelfällen einen verantwortbaren Gewissensentscheid in der Frage zu ermöglichen, ob sie in ihrer Situation am sakramentalen Leben der Kirche teilnehmen dürfen‘.

7.8.2 ‚Die Teilnahme am sakramentalen Leben der Kirche setzt bei allen Christen die Bereitschaft zur Prüfung des eigenen Gewissens und zur Umkehr voraus. … Der Wille zur Umkehr fordert daher von jedem Christen und so auch von wiederverheirateten Geschiedenen die Bereitschaft, das zu tun, was ihnen hier und jetzt möglich ist. …‘.

7.8.3 ‚Für alle Christen ist echte Umkehr nie nur eine private Angelegenheit, sondern immer auch getragen von der Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft der Kirche und ihrem Auftrag, den Menschen die Vergebung zuzusprechen. …‘.

7.8.4 ‚… Wir alle sind auf diese Barmherzigkeit Jesu angewiesen und zugleich aufgerufen, im Geiste gegenseitiger Vergebung Barmherzigkeit zu üben, den Gewissensentscheid der einzelnen zu respektieren und das letzte Urteil Gott zu überlassen.  Aus solcher Gesinnung heraus wird die Gemeinde dieser pastoralen Hilfe gegenüber wiederverheirateten Geschiedenen Verständnis entgegenbringen‘. 

Wo Lebenswege von Schuld und Brüchen gezeichnet sind und wo Menschen Scheitern erleben, ist unsere heilende Begleitung und Treue in der Nachfolge Jesu besonders gefragt – auch als Gemeinschaft des Glaubens, als christliche Kirche.