Staatliches versus kirchliches Recht

Urs Brosi stellt sich auf dem Fernsehsender ZüriPlus den Fragen von Claudia Steinmann
ZüriPlus

Steht das staatliche Recht über dem kirchlichen Recht? Muss die Kirche dies hinnehmen? Wie hält es die katholische Kirche eigentlich mit dem modernen demokratischen Rechtsstaat? Und wie mit der Gleichstellung der Geschlechter?

Diese Fragen und andere mehr zum Verhältnis von staatlichem und kirchlichem Recht stellte Claudia Steinmann im ZüriKonkret an den Kirchenrechtler Urs Brosi. Brosi ist Generalsekretär der Kath. Landeskirche des Kantons Thurgau und unterrichtet in diesem Semester am Seminar Dritter Bildungsweg an der Universität Luzern. Im Jahr 2005 hat er an einem Rechtsgutachten für den Fall rund um den Röschenzer Pfarradministrator Franz Sabo mitgearbeitet. Sabo wurde von der Kirchgemeinde Röschenz/BL weiter beschäftigt, obwohl Bischof Kurt Koch ihm den kirchlichen Autrag entzogen hatte. Der Konflikt wurde von Bischof Koch als beispielhaft für das Ungenügen des rechtlichen Verhältnisses Staat-Kirche gesehen. Die erste Frage an Urs Brosi betrifft daher den Fall Röschenz.

Das Gespräch ist vom 20.-26. Februar im Lokalfernsehen ZüriPlus zu sehen (über Kabel) oder auf der Website des Senders: http://www.zueriplus.tv/konkret.htm

 

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