___
___
______________________________________________
______________________________________________
______________________________________________
... der Ausländer und Ausländerinnen
§ 5 (1) Katholische Ausländer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und in einer thurgauischen Kirchgemeinde Wohnsitz haben, erhalten das Stimmrecht, sofern sie einen fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen können. Sie gelangen in dessen Besitz, indem sie sich in das Stimmregister ihrer Kirchgemeinde eintragen lassen.
(2) § Absätze 2 und 3 gelten sinngemäss.
Um Ihnen zukünftig die Möglichkeit zu geben an Abstimmungen der Kirchgemeinde Wängi (Wängi – Matzingen- Stettfurt) aktiv teilzunehmen, müssen obige, in Paragraph 5 Absatz 1, erwähnten Anforderungen erfüllt sein. Um Ihr Stimmrecht zu beantragen, drucken Sie bitte Seite zwei des nachfolgenden Dokumentes "Adressdaten und kirchliches Stimmrecht" aus und ergänzen Sie die Angeben vollständig und wahrheitsgetreu und unterzeichnen das Formular. Senden Sie dass 2. Blatt, mit einer Kopie Ihres gültigen Ausländerausweises an die angegebene Adresse.