Beschlüsse des Kirchenrats
Der Kirchenrat hat im Zeitraum April bis Juni 2026 unter anderem beschlossen:
Betr. Kirchgemeinden
- Der Kirchenrat genehmigt Entnahmen aus dem Fürsorgefonds der Kirchgemeinde Diessenhofen.
- Der Kirchenrat genehmigt eine Verlängerung der Übergangsfrist gemäss § 61 Rechnungswesenverordnung für die Kirchgemeinde Tobel.
- Der Kirchenrat bestätigt die Erneuerungswahlen der Kirchgemeinden.
- Der Kirchenrat genehmigt ein Näherbaurecht in Willisdorf der Kirchgemeinde Rodenberg-Rhy.
- Der Kirchenrat genehmigt eine Änderung der Kirchgemeindeordnung der Kirchgemeinde Untersee-Rhein.
- Der Kirchenrat genehmigt die Finanzausgleichszahlungen für das Jahr 2026.
- Der Kirchenrat genehmigt die Annahme der Schenkung der Kapelle Lanzenneunforn an die Kath. Kirchgemeinde Pfyn.
- Der Kirchenrat genehmigt eine Personaldienstbarkeit Erstellung und Betrieb Verteilkabine der Kirchgemeinde Sulgen.
Betr. Landeskirche
- Der Kirchenrat führt die Überprüfung der Fachstelle Religionspädagogik durch.
- Der Kirchenrat nimmt den Auditbericht des Revalidierungsaudits für das Umweltmanagementsystem «Grüner Güggel» im Zentrum Franziskus zur Kenntnis.
- Der Kirchenrat beschliesst das Geschäftsreglement des Katholischen Kirchenrats des Kantons Thurgau.
- Der Kirchenrat beschliesst eine Erhöhung des Pensums der Klinikseelsorge in der Rehaklinik Dussnang um 20 Prozent.
- Der Kirchenrat beschliesst die Verantwortung für die Archivierung des vollständigen Pfarreiblattes der Bistumskantone Thurgau und Schaffhausen, forumKirche, – inklusive aller Splits – der Fachstelle Kommunikation der Landeskirche des Kantons Thurgau zu übertragen.
Betr. Unterstützungen
- Der Kirchenrat nimmt den Jahresbericht der Allianz Gleichwürdig Katholisch zur Kenntnis.
- Der Kirchenrat nimmt den Jahresbericht und die Jahresrechnung der Caritas Thurgau zur Kenntnis.
09.07.2026, Hermann Herburger, stv. Generalsekretär
Kommentare