Die neue Verfassung der Katholischen Landeskirche (LKV) schafft die rechtliche Grundlage für eine eigene landeskirchliche Gerichtsinstanz. Damit wechselt das Beschwerdewesen vom Kirchenrat (Exekutive) hin zur Rekurskommission (Judikative).
Für deren Wahl ist die Synode zuständig (§ 23 Abs. 2 Ziff. 5 und § 32 Abs. 1 LKV). Mit der Bildung einer unabhängigen Gerichtsinstanz setzt die Landeskirche den Grundsatz der Gewaltenteilung (§ 10 Kantonsverfassung) dem heutigen Verständnis entsprechend um.

Für die Zusammensetzung der Rekurskommission sieht das Landeskirchengesetz (LKG) vor, dass die Kommission aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin, zwei weiteren Mitgliedern und einem Ersatzmitglied besteht, wobei jeweils drei Mitglieder an der Entscheidungsfindung zu beteiligen sind (§ 45 Abs. 1 LKG). Mindestens ein Mitglied muss über eine abgeschlossene juristische Ausbildung auf Masterstufe oder einem gleichwertigen Abschluss verfügen. Mindestens ein Mitglied muss Mitglied der Landeskirche sein.

Die Synode der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau hat an ihrer Sitzung vom 18. November 2022 folgende Personen in die Gerichtsinstanz gewählt:

Präsident: Dr. Simon Wolfer  
     
Mitglieder:   Sandra Bachmann-Kohmann    
  Michael Dahl  
     
Ersatzmitglied:  Saskia Schmid-Geene  

 

Rekurskommission
Quelle: Kath. Landeskirche Thurgau
Justitia
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