Kurze Einführung zur dualen Struktur der katholischen Kirche in der Deutschschweiz 

(gestaltet im Auftrag der Röm.-kath. Landeskirche des Kantons Luzern)

Duale Kirchenstruktur
Quelle: Urs Brosi

Eine Kirche in zwei Rechtsstrukturen

Die katholische Kirche (im Schema: gelb) ist eine weltweite Religionsgemeinschaft. Sie ist in ca. 3'000 Bistümer (Diözesen) gegliedert. Die katholischen Gläubigen im Kanton Thurgau gehören zum Bistum Basel (Bischofssitz in Solothurn).

Die Katholische Landeskirche des Kantons Thurgau (blau) basiert auf staatlichem Recht (sog. Staatskirchenrecht). Die Verfassung des Kantons Thurgau (grün) schafft die Voraussetzung, damit die Katholikinnen und Katholiken sich in der Landeskirche als öffentlich-rechtlicher Körperschaft zusammenschliessen können. Die Landeskirche dient zusammen mit den ihr unterstellten Kirchgemeinden der Finanzierung und Verwaltung der katholischen Kirche im Thurgau.

Durch das Nebeneinander von kirchlichen Gliederungseinheiten und staatskirchenrechtlichen Körperschaften entsteht im Kanton Thurgau wie in allen deutschweizerischen Kantonen eine duale Organisationsstruktur: Die katholische Kirche funktioniert in zwei Rechtsstrukturen: In der kirchenrechtlichen und in der staatskirchenrechtlichen. Dies ist weltkirchlich gesehen eine (von vielen) speziellen Situationen.

Katholische Kirche und katholische Landeskirche sind also rechtlich zu unterscheiden.

Strukturebenen der katholischen Kirche gemäss kanonischem Recht

Katholische Kirche

Die katholische Kirche ist hierarchisch organisiert, die Befehlsstruktur geht von oben nach unten (Papst - Bischof - Pfarrer). Mit nur drei zentralen Leitungsebenen kommt den einzelnen Leitungspersonen eine grosse Verantwortung zu.

Die Zwischenebenen dienen vor allem der Koordination.

Die Bischofssynode, der Priesterrat und der Pfarreirat sind rein beratende Organe. Sie beraten den jeweiligen Amtsträger, soweit dieser dies zulässt.

Strukturebenen der staatskirchenrechtlichen Körperschaften

Kath. Landeskirche

Die Landeskirche ist demokratisch organisiert, die Entscheidungen gehen von unten nach oben: Die Stimmberechtigten wählen die Organe der Kirchgemeinde und das Parlament der Landeskirche (Synode), die Synode wählt den Kirchenrat, der Kirchenrat wählt seine Delegierten in den übergeordneten Verbänden (Diözesane Finanzkommission und RKZ).

Die Kirchgemeinden und die Landeskirche sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie sind an die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und an die Grundrechte gebunden. Frauen und Männer sind deshalb in allen Belangen gleichberechtigt.

Die Kompetenzen von Kirche und Landeskirche sind verschieden: Die Kirche ist für den Inhalt der kirchlichen Tätigkeit verantwortlich (Glaubenslehre, Sakramente, Gottesdienste, Diakonie, Gemeinschaft), die Landeskirche für den finanziellen und personellen Rahmen sowie die Infrastruktur. Die beiden Kompetenzbereiche sind aber notwendigerweise koordiniert anzugehen. Denn das Personal, die Infrastruktur und die Finanzen sind wesentliche Voraussetzungen, um die kirchlichen Aufgaben zu erfüllen.

Die Strategie entwickeln die Verantwortlichen von Kirche und Landeskirche in enger Zusammenarbeit. Gemeinsam versuchen sie zu definieren, was die Kirche angesichts der Herausforderungen der Zeit tun soll.

Diese duale Struktur setzt bei den verantwortlichen Personen auf allen Ebenen eine hohes Verständnis über die Eigenheiten und Zuständigkeiten der beiden Rechtsbereiche voraus, sowie eine Bereitschaft, miteinander Lösungen zu suchen und die Kirche zu gestalten.

Wenn die beiden Strukturen rechtlich auch zu unterscheiden sind, so gehören diese doch zusammen:

  • Es sind dieselben Menschen: Wer Glied der weltweiten katholischen Kirche ist und im Kanton wohnt, gehört automatisch zur Landeskirche und zur entsprechenden Kirchgemeinde.
  • Die Landeskirche und die Kirchgemeinden existieren um der katholischen Kirche willen. Diese in der Erfüllung ihres Auftrags zu unterstützen, ist ihre Aufgabe.
  • Die katholische Kirche profitiert im Thurgau in hohem Mass von der Zusammenarbeit mit dem Kanton und der staatskirchenrechtlichen Struktur: Kirchensteuer, Religionsunterricht an der öffentlichen Schule, Seelsorge in staatlichen Einrichtungen (Spitäler, Gefängnis, Asylzentrum), Mitgliederdaten, um die wichtigsten Stichworte zu nennen.
  • Die katholische Kirche steht andererseits aber auch in der Pflicht: Sie muss akzeptieren, dass demokratisch gewählte Männer und Frauen eine Mitverantwortung für die Kirche übernehmen. Sie muss hinnehmen, dass das kirchliche Personal nach öffentlich-rechtlichen Massstäben angestellt wird.

 

Duale Kirchenstruktur
Quelle: Urs Brosi

Unterlagen

Auskunft bei:

Michaela Berger-Bühler

Michaela Berger-Bühler

Generalsekretärin
+41 71 626 11 13
+41 79 742 89 76
michaela.berger@kath-tg.ch

Hermann Herburger

Hermann Herburger

Stellvertretender Generalsekretär
+41 71 626 11 15

hermann.herburger@kath-tg.ch