Die Kirchgemeinden sind verpflichtet, in Ergänzung zur Landeskirchenverfassung (LKV, RB 188.21) und zum Kirchgemeindegesetz (KGG, RB 188.23) eine eigene Kirchgemeindeordnung (KGO) zu erlassen.

Die KGO muss einige Punkte regeln:

  • Grösse des Kirchgemeinderats, des Wahlbüros und der RPK
  • Finanzkompetenz des Kirchgemeinderats
  • Publikationsorgan der Kirchgemeinde

 

Die KGO kann weitere Punkte regeln:

  • Wann sind Wahlen an der Urne durchzuführen und wann sind Abstimmungen geheim durchzuführen? Darf der Kirchgemeinderat dies entscheiden?
  • Dürfen einige umfangreichere Unterlagen für die Stimmberechtigten nur digital zur Verfügung gestellt werden?
  • Dürfen die Kandidierenden bei offenen Wahlen auch gesamthaft ("in globo") gewählt werden?
  • Welche Aktivierungsgrenze gilt bei Investitionen?

 

Titelblatt der Mustervorlage
Quelle: Urs Brosi
Mustervorlage für die Kirchgemeindeordnung

Vorlage

Der Kirchenrat hat eine Vorlage erstellt, welche die Kirchgemeinderäte als Grundlage für die Erarbeitung ihrer Kirchgemeindeordnung verwenden dürfen. Die Vorlage besteht aus einem Word-Dokument, das verändert werden muss (die minimal erforderlichen Anpassungen sind gelb markiert), und einem PDF-Dokument, das die vorgeschlagenen Bestimmungen erläutert.

Mustervorlage für Kirchgemeindeordnung (Word mit automatischer Nummerierung)

Erläuterungen zur Vorlage

 

Auskunft zur Kirchgemeindeordnung:

Michaela Berger-Bühler

Michaela Berger-Bühler

Generalsekretärin
+41 71 626 11 13
+41 79 742 89 76
michaela.berger@kath-tg.ch

Hermann Herburger

Hermann Herburger

Stellvertretender Generalsekretär
+41 71 626 11 15

hermann.herburger@kath-tg.ch