Genehmigungen durch den Kirchenrat

Einige Geschäfte und Beschlüsse des Kirchgemeinderats oder der Kirchgemeindeversammlung unterliegen zu ihrer Gültigkeit dem Genehmigungsvorbehalt des Kirchenrats. Dies betrifft unter anderem die Errichtung und Veränderung von Dienstbarkeiten auf Liegenschaften, den Erwerb oder Verkauf von Liegenschaften, Bau- und Renovationsgesuche von Kirchgemeinden, die finanzausgleichsberechtigt sind oder in den letzten drei Jahren waren sowie die Annahme von Schenkungen und Erbschaften. 

Hier haben wir für Sie Checklisten zusammengestellt, die alle einzureichenden Unterlagen für die jeweiligen Geschäftsvorgänge auflisten.

Checkliste Bau- und Renovationsgesuche

Checkliste Gesuche Dienstbarkeiten auf Liegenschaften

Checkliste Gesuche Liegenschaftserwerb/Liegenschaftsverkauf

Checkliste Gesuche Schenkungen und Erbschaften

Auskunft bei:

Michaela Berger-Bühler

Michaela Berger-Bühler

Generalsekretärin
+41 71 626 11 13
+41 79 742 89 76
michaela.berger@kath-tg.ch