Genehmigungen durch den Kirchenrat
Einige Geschäfte und Beschlüsse des Kirchgemeinderats oder der Kirchgemeindeversammlung unterliegen zu ihrer Gültigkeit dem Genehmigungsvorbehalt des Kirchenrats. Dies betrifft unter anderem die Errichtung und Veränderung von Dienstbarkeiten auf Liegenschaften, den Erwerb oder Verkauf von Liegenschaften, Bau- und Renovationsgesuche von Kirchgemeinden, die finanzausgleichsberechtigt sind oder in den letzten drei Jahren waren sowie die Annahme von Schenkungen und Erbschaften.
Hier haben wir für Sie Checklisten zusammengestellt, die alle einzureichenden Unterlagen für die jeweiligen Geschäftsvorgänge auflisten.
Checkliste Bau- und Renovationsgesuche
Checkliste Gesuche Dienstbarkeiten auf Liegenschaften
Checkliste Gesuche Liegenschaftserwerb/Liegenschaftsverkauf
Checkliste Gesuche Schenkungen und Erbschaften
Auskunft bei:

Michaela Berger-Bühler
Generalsekretärin
+41 71 626 11 13
+41 79 742 89 76
michaela.berger@kath-tg.ch