Weinfelden, 8.7.21 (Red.). Der Regierungsrat des Kantons Thurgau beantragt dem Grossen Rat, die Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau zu genehmigen.

Am 13. Juni haben die katholischen Stimmbürger*innen die Totalrevision der Landeskirchenverfassung mit 90 % Ja-Stimmen deutlich angenommen. Die Verfassung bedarf gemäss der Kantonsverfassung der Genehmigung durch den Grossen Rat. Diese Genehmigungspflicht dient dem Schutz demokratischer und staatsrechtlicher Strukturen. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau zu genehmigen.

Parallel zur Genehmigung der Verfassung sind die beiden neuen Gesetze dem fakultativen Referendum unterstellt. Die zwei Gesetze, Fristen zur Einreichung wie auch weitere Beschlüsse der Synode, welche nicht dem Referendum unterliegen, sind auf der Website unter www.kath-tg.ch/amtlich veröffentlicht.

Manuel Bilgeri

Neue Kirchenverfassung
Quelle: Kath. Landeskirche Thurgau

Kommentare

+

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.
CAPTCHA
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.
Bild-CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.