Weinfelden, 14.11.23 (Red.). Im Rahmen der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs erfolgten Anfang November zwei grosse Schritte. Externe Fachpersonen unterstützen Bischof Joseph Maria Bonnemain bei der kirchenrechtlichen Voruntersuchung. Das Bistum Basel beauftragt neu eine unabhängige Anwaltskanzlei für die Voruntersuchungen. Der Kirchenrat der Katholischen Landeskirche Thurgau zeigt sich zuversichtlich über diese positive Entwicklung.

Nach der Veröffentlichung des Pilotprojekts zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche Schweiz Mitte September verlangte der Kirchenrat schärfere Massnahmen. Zudem forderte er, strukturelle Defizite und die grundlegenden systemischen Fehler auszumerzen. Rund zwei Monate später konnten nun zwei wichtige Massnahmen umgesetzt werden. Der Kirchenrat sieht erste positive Entwicklungen in einem längeren Prozess.

Kirchenratspräsident Cyrill Bischof ordnet ein: «Die bisher umgesetzten Massnahmen stimmen uns positiv. Zugleich dürfen wir jetzt nicht lockerlassen. Zugleich dürfen wir jetzt nicht lockerlassen. Wir möchten weiterhin den Druck auf die Kirchenleitung aufrechterhalten und konstruktiv mit der pastoralen Seite zusammenarbeiten. Die Exekutiven der zehn Landeskirchen des Bistums Basel sind in einem regelmässigen Austausch mit der Bistumsleitung.»

Externe Fachpersonen bei Voruntersuchung

Der Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain wurde im Juni 2023 von Rom mit der Voruntersuchung betreffend allfällige Meldeunterlassungen seitens drei anderer Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und wegen mutmasslicher sexueller Belästigung seitens eines vierten Mitgliedes der SBK beauftragt. Der Neuenburger Kantonsrichter Pierre Cornu und die Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, Brigitte Tag, werden ab sofort mit Bischof Bonnemain die Voruntersuchung zu Ende führen und ihn bei der Erstellung des Schlussberichts unterstützen. Mit ihrer Fachkompetenz in Strafsachen und ihrem unabhängigen Aussenblick festigen sie das Vertrauen in die Richtigkeit der Voruntersuchungen.

Mehr Unabhängigkeit im Bistum Basel

Im Bistum Basel wird die offizielle Meldestelle für sexuelle Übergriffe bereits seit 2017 von einer unabhängigen, externen Rechtsanwältin als Koordinationsperson geführt. Zusätzlich werden ab Mitte November 2023 die kirchenrechtlichen Voruntersuchungen und die Prüfung von Anträgen auf Genugtuung neu von der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard durchgeführt. Somit werden im Bistum Basel diese beiden Verfahren künftig vollumfänglich extern abgeklärt und durchgeführt sowie deren Abschlüsse schliesslich der unabhängigen externen Koordinationsperson gemeldet. Dies gewährleistet eine noch grössere Unabhängigkeit als bisher und unterstützt die Anstrengungen für den erwarteten und angestrebten Kultur- und Strukturwandel.

Manuel Bilgeri

Aufarbeitung Missbrauch in der Kirche
Quelle: zVg

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