Allianz Gleichwürdig Katholisch lanciert Unterschriftenaktion

Die Allianz Gleichwürdig Katholisch (AGK) reagiert mit einer Unterschriftenaktion auf die kürzlich veröffentlichte Standortbestimmung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zur Lebensführung und Beauftragung von Seelsorgerinnen und Seelsorgern.

Die AGK zeigt sich enttäuscht, da die Bischöfe aus ihrer Sicht keine ausreichenden Schritte unternommen haben, um ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld in der katholischen Kirche der Schweiz zu schaffen. Im Zentrum der Kritik steht die weiterhin mögliche Beurteilung des privaten Beziehungs- und Intimlebens von Seelsorgenden durch kirchliche Behörden.

Aussagen, wonach schwule, lesbische, geschieden wiederverheiratete oder im Konkubinat lebende Seelsorgerinnen und Seelsorger nicht evangeliumsgemäss lebten, verletzten die Würde der Betroffenen, so die AGK. Jeder Mensch sei Ebenbild Gottes und besitze die gleiche unantastbare Würde – unabhängig von Lebensform oder sexueller Orientierung.

Unter dem Motto «Privat ist Privat» ruft die Allianz zur Unterstützung ihrer Position auf. Die Unterschriftenaktion soll bis Mitte Februar 2026 laufen und den Schweizer Bischöfen sowie der Öffentlichkeit den Wunsch nach Veränderung deutlich machen. Als Beispiel verweist die AGK auf Deutschland, wo mit der Reform der kirchlichen Grundordnung das Privatleben nicht mehr als arbeitsrechtliches Kriterium gilt. Zugleich fordert die Allianz einen offenen synodalen Dialog.

Grundsatzfragen zur Verbindung von Lebensform und kirchlicher Beauftragung müssten gemeinsam diskutiert werden – unter Einbezug von Seelsorgerinnen und Seelsorgern, staatskirchlichen Gremien, Pfarreiangehörigen und weiteren Engagierten. In einer synodalen Kirche, so die AGK, würden solche Entscheidungen nicht hinter verschlossenen Türen getroffen.

 

Mann küsst anderen Mann auf die Stirne im Gegenlicht
Quelle: Alessandro Alle/Pixabay
Jeder Mensch ist das Ebenbild Gottes - unabhängig von seiner Lebensform oder sexuellen Orientierung

Kommentare

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Erich Häring

28.01.2026, 22:38

Das ist aus meiner Sicht wichtig. Ich weiss momentan nicht, ob die staatskirchenrechtlichen Gremien, Kantonale Kirchenräte und die Kirchgemeinde Kirchenräte sich ebenso an diese Grundordnung halten, wenn sie seelsorgerliches Personal anstellen. Ich habe in meinen 15 Jahren als Regionaldekan und Bischofsvikar öfters auch in Kirchgemeinden auch andere Erfahrungen gemacht.
Simone Curau-Aepli

29.01.2026, 17:15

Dass die Katholische Landeskirche dieses Thema aufnimmt, ist wichtig und richtig. Danke für diese Sensibilität.

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