Gemäss des Entscheides des Bundesrates vom 8. September gilt ab 13. September die ausgedehnte Zertifikatspflicht. Das betrifft auch kirchliche Veranstaltungen und Gottesdienste.

Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet. 

Gottesdienste

  • In Innenräumen bis 50 Personen: Die Zertifikatspflicht kann freiwillig zur Anwendung kommen; wenn sie nicht zur Anwendung kommt, gelten die bisherigen Schutz- und Hygienemassnahmen. Zudem sind die Kontaktdaten zu erheben. 
  • In Innenräumen ab 50 Personen: Es gilt die Zertifikatspflicht. Grundsätzlich entfallen damit weitere Schutzmassnahmen; es wird jedoch empfohlen, wichtige Schutz- und Hygienemassnahmen weiterzuführen. Die Veranstalter sind für die Kontrolle der Zertifikate in Zusammenhang mit einem gültigen Ausweisdokument (Pass, Identitätskarte, Führerausweis, Aufenthaltsbewilligung usw.) verantwortlich. Zur Überprüfung der Zertifikate dient die App "Covid Check".
  • Diese Regelung für Gottesdienste gilt auch für Abdankungen.

Veranstaltungen

  • An Veranstaltungen in Innenräumen gilt ebenfalls die Zertifikatspflicht. Die Teilnehmer*innen müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Die Zertifikate werden vor dem Einlass durch die Veranstalter in Zusammenhang mit einem gültigen Ausweisdokument (Pass, Identitätskarte, Führerausweis, Aufenthaltsbewilligung usw.) geprüft. Zur Überprüfung der Zertifikate dient die App "Covid Check".

Genauere Informationen für verschiedene Bereiche und Schutzkonzepte finden Sie auf kath-tg.ch/corona

Kath. Landeskirche Thurgau, Kommunikation, 9.9.2021

Covid-Zertifikat
Quelle: BAG

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