Für Veranstaltungen der Landeskirche Thurgau und deren Fachstellen (KEB, KIJU, REP) gilt ab sofort und bis auf Weiteres folgende Regelung:

  • Öffentliche Veranstaltungen, bei denen sich Personen frei anmelden können, werden mit einer Zugangsbeschränkung durchgeführt.
  • Die Teilnehmer*innen müssen ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen: Sie müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein (Gültigkeit gemäss Vorgaben des BAG).
  • Personen ohne gültiges Covid-Zertifikat dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
  • Die Zertifikate werden vor dem Einlass durch die Veranstalter geprüft.

Für Veranstaltungen, bei denen eine geschlossene Personengruppe eingeladen wird (z. B. Fachgruppen, Kommissionen, Ausbildungen, u.ä.), ist ein Covid-Zertifikat nicht zwingend erforderlich. Dafür gelten bei solchen Veranstaltungen weiterhin die Maskentragpflicht, die Platzbegrenzung und der Mindestabstand von 1,5 m. Kontaktdaten müssen erhoben werden, wenn die Schutzmassnahmen nicht eingehalten werden können oder Essen / Getränke konsumiert werden.

Sicherheit und Komfort

Zurzeit sind zwei Varianten von Veranstaltungen möglich – mit oder ohne Zertifikat. Die Verantwortlichen der Landeskirche haben beschlossen, öffentliche Veranstaltungen und Kurse zertifikatspflichtig durchzuführen. Diese Variante bietet einerseits einen hohen Schutz für Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen. Andererseits können somit die Einschränkungen wie die Maskentragpflicht, der Mindestabstand und die Raumbegrenzung aufgehoben werden.

Kath. Landeskirche Thurgau, Kommunikation, 23.08.2021

Covid-Zertifikat
Quelle: BAG

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