Pfarrei und Kirchgemeinde
‚Die Synode bittet die staatskirchenrechtlichen Gremien, ihre Zusammensetzung auf allen Stufen zu überprüfen, damit sie ein Abbild des Kirchenvolkes in seiner Gesamtheit darstellen. Wo dies noch nicht der Fall ist, sind geeignete Massnahmen zu treffen, um eine zahlenmässig angemessene Vertretung der Frauen und der Jungen zu gewährleisten‘. (Synode 72 Bistum Basel, Sachkommission 9, 4.3.4)
Nebst der Pfarrei kennt die katholische Kirche in der Schweiz auch die Institution der Kirchgemeinden. Sehr oft sind Pfarrei und Kirchgemeinde territorial deckungsgleich. Manchmal gehören mehrere Pfarreien zu einer Kirchgemeinde. Geleitet wird die Kirchgemeinde von Frauen und Männern, die von den KirchbürgerInnen am Ort demokratisch gewählt werden. Sie heissen im Kanton Thurgau Kirchenvorsteherschaft. Der leitende Pfarrer oder der/die GemeindeleiterIn gehören von Amtes wegen dazu.
Die Kirchenvorsteherschaft ist - in Absprache mit dem Personalamt des Bistums und mit der Regionalleitung – zuständig für die Anstellung von Priestern und Laien für die verschiedenen seelsorgerlichen Aufgaben in der Pfarrei. (Wie die SeelsorgerInnen jedoch ihren Dienst inhaltlich und spirituell füllen, haben sie vor dem Bischof zu verantworten.) Pfarrer und GemeindeleiterInnen müssen vom Bischof gesendet und von der Kirchgemeindeversammlung oder an der Urne von den KirchbürgerInnen gewählt werden. Vikare, Diakone, PastoralassistentInnen und hauptamtliche KatechetInnen brauchen die Missio des Bischofs, jedoch keine Wahl durch die ganze Kirchgemeinde. Die Kirchgemeinde entlöhnt die Frauen und Männer, die für die pfarreiliche Seelsorge angestellt sind.
Die Kirchenvorsteherschaft verwaltet im Auftrag der Kirchgemeinde die Steuergelder. Diese werden im Kanton Thurgau durch den Staat für die Kirche eingezogen. Normalerweise zweimal jährlich finden Kirchgemeindeversammlungen statt, an denen Budget und Rechnung und weitere Anliegen und Aufgaben der Kirchgemeinde besprochen werden. Über die Rechnungsführung muss orientiert und abgestimmt werden.
Die Kirchgemeinde, und in ihrem Auftrag die Kirchenvorsteherschaft, ist verantwortlich für den Unterhalt der Kirchen und anderer Gebäude, die der Kirchgemeinde gehören. Vor allem sind das vielerorts Pfarrhäuser und Versammlungsorte für die Pfarreiangehörigen.
Pfarreien im Kanton und kantonale Landeskirche
In den meisten Kantonen der Schweiz lebt die katholische Kirche auch als Landeskirche mit legislativem und exekutivem Gremium. Die Landeskirche wird exekutiv vom kantonalen Kirchenrat geleitet. Im Kanton Thurgau gehören fünf gewählte Personen dem Kirchenrat an. Sie werden von der kantonalen Synode gewählt.
Alle vier Jahre wählen die Katholiken demokratisch die Frauen und Männer in die kantonale Synode der Kirche, in die Legislative. Die Synode nimmt sich der Aufgaben der Kirche im Kanton an, die die Kapazitäten der einzelnen Pfarreien und Kirchgemeinden inhaltlich und/oder finanziell übersteigen. Sie stellt dafür die nötigen personellen Hilfen und finanziellen Mittel zur Verfügung. Die Synode bespricht und beschliesst sowohl Budget als auch Rechnung der Landeskirche, die ihr vom Kirchenrat vorgelegt werden.
Nebst vielen weiteren Aufgaben gehört zur Landeskirche die Verwaltung der Anderssprachigen-Missionen und die Regelung des Finanzausgleichs zwischen reicheren und armen Kirchgemeinden. Sie berät und unterstützt in staatskirchenrechtlichen Angelegenheiten die einzelnen Kirchgemeinden. Die Landeskirche nimmt durch den Kirchenrat und seine Delegierten die Unterstützung und die Mitverantwortung in verschiedene kirchliche Institutionen und Verbänden wahr. Zudem gehören viele Kontakte zu politischen Gemeinden und Institutionen in ihren Aufgabenbereich. Das Zusammenleben von Kirche und Staat ist im Kanton Thurgau gut.
Sechs Bistümer und Römisch-Katholische Zentralkonferenz
Gesamtschweizerische sind alle Landeskirchen in der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) zusammengeschlossen. Die Delegierten aus allen Bistümern nehmen sich der kirchlichen Geschäfte an, die die ganze Schweiz betreffen.