Einführung

Der Kirchgemeinderat verantwortet gegenüber der Kirchgemeindeversammlung das Rechnungswesen der Kirchgemeinde (strategische Ebene). Die Verwalterinnen und Verwalter sind gewählt, um für die Verwaltung der Finanzen und für das Rechnungswesen besorgt zu sein (operative Ebene). Sie können diese Aufgaben selbst wahrnehmen oder jene Person beaufsichtigen, die vom Kirchgemeinderat mit der Aufgabe betraut worden ist.

Für das Finanz- und Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden bestehen umfangreiche rechtliche Grundlagen:

  • § 35 und § 41 LKV, § 36 und § 37 LKG, § 14 bis § 25 KGG
  • Verordnung über das Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden (RB 188.251)
  • Verordnung über die Zentralsteuer und den Finanzausgleich (RB 188.252)
  • Verordnung betreffend die Stiftungsaufsicht (RB 188.272)
  • Handbuch Rechnungswesen für Kirchgemeinden im Kanton Thurgau (ökumenisch)
  • Kontenplan des Kirchenrats für die Kirchengemeinden

Die Kirchgemeinden haben seit 2020 ihre Rechnungen gemäss einem neuen Kontenplan zu gestalten, der die Vorgaben des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) berücksichtigt.

Die Landeskirche bietet den Verwalterinnen und Verwaltern ein  Buchhaltungsprogramm an, das fast vollständig vorbereitet ist auf die Anforderungen der Kirchgemeinden. Dabei handelt es sich um Microsoft Dynamics NAV. Das Programm wird auf einem Server im Thurgau betrieben (Firma Root AG in Bürglen) und von der Firma Prisma AG unterhalten. Der First-Level-Support wird durch Frau Kathrin Nater gewährleistet. Die Konditionen für eine Teilnahme an diesem ökumenischen Buchhaltungsprogramm ("ökFibu") erfahren Sie beim Quästorat der Landeskirche (quaestorat@kath-tg.ch).

Die Verwalterinnen und Verwaltern haben die Jahresrechnung nach Genehmigung durch den Kirchgemeinderat vorzulegen

  • der Rechnungsprüfungskommission der Kirchgemeinde, vor der Kirchgemeindeversammlung (§ 14 KGG)
  • der Revisorin des Kirchenrats (Maria Streule) zur Prüfung auf die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen.
Symbilbild
Quelle: Manfred Jahreis / pixelio

 

Informationen an Verwalter/innen 2024

Zentralsteuerformular 2024

Hier finden Sie eine Excel-Datei zur Erfassung der Zentralsteuer 2024.

Hier finden Sie eine PDF-Datei zur Erfassung der Zentralsteuer 2024.

 

Informationen an Revisionskommission

Auskunft bei:

Maria Streule

Maria Streule

Quaestorin und Revisorin
+41 71 626 11 14

quaestorat@kath-tg.ch