Peregrina-Stiftung

Im Jahre 1985 ersuchte der Regierungsrat die beiden Landeskirchen, die Betreuung der dem Kanton Thurgau zugewiesenen Asylbewerber während der ersten Monate ihres Aufenthaltes zu übernehmen. Gemeinsam wurde die Peregrina-Stiftung geschaffen, welcher die Aufgabe zukommt, die Durchgangsheime zu führen, den Asylbewerbern einen sinnvollen Aufenthalt zu bieten und für die Zukunft etwas mitzugeben, unabhängig davon, ob sie in der Schweiz bleiben oder in das Ursprungsland zurückkehren.

Um den Leuten eine regelmässige Tagesstruktur zu geben, werden regelmässig zwei Beschäftingungsprogramme angeboten. Am Vormittag findet der Deutschunterricht statt und am Nachmittag werden Arbeitseinsätze organisiert. Mehrheitlich finden letztere in den thurgauischen Gemeindewäldern statt unter der Leitung von Förstern und Pro-Natura-Mitarbeitern. 

Anerkannte Flüchtlinge
2010 übernahm Peregrina die Begleitung anerkannter Flüchtlinge. Anerkannte Flüchtlinge sind Personen, die definitiv in der Schweiz bleiben können, weil sie einen positiven Asylentscheid oder den politischen Status F erhalten haben. Die Flüchtlingsbegleitung stieg im ersten Jahr über das Doppelte an.

Website der Peregrina-Stiftung
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Quelle: Peregrina-Stiftung